Gefahrstoffbereich
Allgemein
Im COGLAS werden Gefahrstoff Angaben verwaltet. Einstellungen werden am Artikelstamm und an der Lager Topologie verwendet.
Voraussetzung für die COGLAS Gefahrstoff Verwaltung:
Lageroption “Prozesse – Gefahrstoff aktivieren“.
Optional – Pflege der Gefahrstoff Angaben am Artikelstamm.
Optional – Pflege der Gefahrstoffbereich und Zuordnung zu Lagerknoten.
Menü Übersicht:
System – Lagerstruktur – Gefahrstoffbereich
System – Lagerstruktur – Zusammenlagerungstabelle
Gefahrstoffbereich
Menü Aufruf über “System – Lagerstruktur – Gefahrstoffbereich“
Der Gefahrstoffbereich ist eine Gefahrstoff Zonen ID mit den Zusatzangaben zum Gewicht je Zone und “Nur Gefahrstoff“ an/aus.
Die Pflege und Erfassung erfolgt im “Gefahrstoffbereich“. Die Zuweisung zu einem Lagerknoten erfolgt über die “Lagerübersicht – Zonen”.
Gefahrstoffbereiche werden im Formular Lagerbereiche definiert.
Feldnamen Kopf:
Name: Eindeutige Bezeichnung für den Gefahrstoffbereich.
Gewicht (optional): Maximalgewicht der zulässigen Gefahrstoffmenge.
Nur Gefahrstoff (optional): Verhindert die Einlagerung bzw. ungeplante Umlagerung von Nicht-Gefahrstoffen in den gewählten Bereich.
Durch Positionen werden dem Gefahrstoffbereich Gefahrstoff-Lagerklassen – ggf. mit zusätzlichen Gewichtsbeschränkungen – zugeordnet.
Feldnamen Position:
Lagerklassen: Eine Liste der Gefahrstoffklassen, die in diesem Bereich eingelagert werden dürfen.
Gewicht (optional): Das zugehörige Maximalgewicht für diese Lagerklassen.
Grundsätzlich können alle Lagerklassen in den Bereichspositionen kombiniert werden. Maßgeblich für die tatsächliche Zusammenlagerung von Gefahrstoffen innerhalb eines Bereiches ist die Zusammenlagerungstabelle.
Die erste Gefahrstoff-Lagerklasse, die in den Bereich eingelagert wird, entscheidet darüber welche Stoffe zugelagert werden dürfen. Mit jeder zusätzlichen Klasse kann die Zulagerung anderer Lagerklassen weiter eingeschränkt werden.
Die Zuordnung der angelegten Gefahrstoffbereiche zu ganzen Lagerknoten oder einzelnen Plätzen findet über die Lagerübersicht statt.
Im Reiter Zonen können einem Knoten durch den Zonentyp „Gefahrstoff Lagerung“ die Gefahrstoffbereiche zugeordnet werden. Die Zuordnung wird auf darunterliegende Knoten vererbt.
Der Zonentyp „Gefahrstoff Umschlag“ ist auf alle Knoten zu legen, die beim Transport der Gefahrstoff-Artikel genutzt werden:
WE-Fläche
Bereitstellflächen
WA-Fläche
Auf diesen Knoten darf keine Lagerung der Gefahrstoffe stattfinden, da die Sicherheitsvorschriften nicht komplett eingehalten werden können.
Für die Nutzung dieser Option wird von COGLAS keine Haftung übernommen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte umgehend an einen Ansprechpartner!
Die Klassifizierung von Artikeln als Gefahrstoff erfolgt über die Artikelstammdaten. Weitere Informationen dazu im Kapitel Stammdaten › Artikel.
Zusammenlagerungstabelle
Menü Aufruf über “System – Lagerstruktur – Zusammenlagerungstabelle“
Die Zusammenlagerungstabelle gibt Auskunft darüber, welche Lagerklassen innerhalb eines definierten Lagerbereiches miteinander kombinierbar sind.
Die Pflege von Lagerklasse zum Artikel findet über die Stammdaten statt. Weitere Infos hierzu finden Sie im Kapitel Stammdaten › Artikel.
Erläuterungen zu Tabelle 2:
Hinweis und Details | |
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1 | Die spezifischen gesetzlichen Lagervorschriften sind zu beachten:
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2 | Zusammenlagerung in Räumen ist nur zulässig wenn:
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3 | Mit verschiedenen Gasen gefüllte Druckgasbehälter dürfen unter folgenden Bedingungen gemeinsam in einem Lagerraum gelagert werden:
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4 | Eine Zusammenlagerung ist erlaubt, wenn:
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5 | Materialien, die ihrer Art und Menge nach geeignet sind, zur Entstehung oder schnellen Ausbreitung von Bränden beizutragen, wie z. B. Papier, Textilien, Holz, Holzwolle, Heu, Stroh, Kartonagen, brennbare Verpackungsfüllstoffe, dürfen im Lagerabschnitt nicht gelagert werden, sofern sie nicht zur Lagerung und dem Transport eine Einheit mit den ortsbeweglichen Behältern bilden. |
6 | Verschiedene Lagergüter dürfen miteinander oder mit anderen Materialien nur zusammen gelagert werden, soweit hierdurch eine wesentliche Gefährdungserhöhung nicht eintreten kann. Eine wesentliche Gefährdungserhöhung kann durch eine Getrenntlagerung vermieden werden. |
7 | Oxidierende / brandfördernde Gefahrstoffe dürfen mit brennbaren Lagergütern zusammengelagert werden:
Die Anforderungen von Erläuterung 5 sind ebenfalls zu beachten |
Tabelle 3: Voraussetzung zur Zusammenlagerung von LGK 3, 5.1B, 6.1A und 6.1B
Gesamtmenge | Einschränkung |
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bis 1 t | Ohne Einschränkungen |
bis 20 t in Gebäuden, wenn: |
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Tabelle 4: Voraussetzungen für eine Zusammenlagerung von LGK 4.1B mit 6.1.A
Gesamtmenge | Einschränkung |
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bis 10 t | Ohne Einschränkungen |
bis 20 t, wenn: |
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bis 50 t, wenn: |
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bis 100 t, wenn: |
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