Skip to main content
Skip table of contents

Gefahrstoffbereich

Allgemein

Im COGLAS werden Gefahrstoff Angaben verwaltet. Einstellungen werden am Artikelstamm und an der Lager Topologie verwendet.

Voraussetzung für die COGLAS Gefahrstoff Verwaltung:

  • Lageroption “Prozesse – Gefahrstoff aktivieren“.

  • Optional – Pflege der Gefahrstoff Angaben am Artikelstamm.

  • Optional – Pflege der Gefahrstoffbereich und Zuordnung zu Lagerknoten.

Menü Übersicht:

  • System – Lagerstruktur – Gefahrstoffbereich

  • System – Lagerstruktur – Zusammenlagerungstabelle


Gefahrstoffbereich

Menü Aufruf über “System – Lagerstruktur – Gefahrstoffbereich“

Der Gefahrstoffbereich ist eine Gefahrstoff Zonen ID mit den Zusatzangaben zum Gewicht je Zone und “Nur Gefahrstoff“ an/aus.

Die Pflege und Erfassung erfolgt im “Gefahrstoffbereich“. Die Zuweisung zu einem Lagerknoten erfolgt über die “Lagerübersicht – Zonen”.

Gefahrstoffbereiche werden im Formular Lagerbereiche definiert.

Feldnamen Kopf:

  • Name: Eindeutige Bezeichnung für den Gefahrstoffbereich.

  • Gewicht (optional): Maximalgewicht der zulässigen Gefahrstoffmenge.

  • Nur Gefahrstoff (optional): Verhindert die Einlagerung bzw. ungeplante Umlagerung von Nicht-Gefahrstoffen in den gewählten Bereich.

Durch Positionen werden dem Gefahrstoffbereich Gefahrstoff-Lagerklassen – ggf. mit zusätzlichen Gewichtsbeschränkungen – zugeordnet.

Feldnamen Position:

  • Lagerklassen: Eine Liste der Gefahrstoffklassen, die in diesem Bereich eingelagert werden dürfen.

  • Gewicht (optional): Das zugehörige Maximalgewicht für diese Lagerklassen.

Grundsätzlich können alle Lagerklassen in den Bereichspositionen kombiniert werden. Maßgeblich für die tatsächliche Zusammenlagerung von Gefahrstoffen innerhalb eines Bereiches ist die Zusammenlagerungstabelle.

Die erste Gefahrstoff-Lagerklasse, die in den Bereich eingelagert wird, entscheidet darüber welche Stoffe zugelagert werden dürfen. Mit jeder zusätzlichen Klasse kann die Zulagerung anderer Lagerklassen weiter eingeschränkt werden.

Die Zuordnung der angelegten Gefahrstoffbereiche zu ganzen Lagerknoten oder einzelnen Plätzen findet über die Lagerübersicht statt.

Im Reiter Zonen können einem Knoten durch den Zonentyp „Gefahrstoff Lagerung“ die Gefahrstoffbereiche zugeordnet werden. Die Zuordnung wird auf darunterliegende Knoten vererbt.

Der Zonentyp „Gefahrstoff Umschlag“ ist auf alle Knoten zu legen, die beim Transport der Gefahrstoff-Artikel genutzt werden:

  • WE-Fläche

  • Bereitstellflächen

  • WA-Fläche

Auf diesen Knoten darf keine Lagerung der Gefahrstoffe stattfinden, da die Sicherheitsvorschriften nicht komplett eingehalten werden können.

Für die Nutzung dieser Option wird von COGLAS keine Haftung übernommen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte umgehend an einen Ansprechpartner!

Die Klassifizierung von Artikeln als Gefahrstoff erfolgt über die Artikelstammdaten. Weitere Informationen dazu im Kapitel Stammdaten › Artikel.

image-20240318-222834.png

Zusammenlagerungstabelle

Menü Aufruf über “System – Lagerstruktur – Zusammenlagerungstabelle“

Die Zusammenlagerungstabelle gibt Auskunft darüber, welche Lagerklassen innerhalb eines definierten Lagerbereiches miteinander kombinierbar sind.

Die Pflege von Lagerklasse zum Artikel findet über die Stammdaten statt. Weitere Infos hierzu finden Sie im Kapitel Stammdaten › Artikel.

Erläuterungen zu Tabelle 2:

Hinweis und Details

1

Die spezifischen gesetzlichen Lagervorschriften sind zu beachten:

  • LGK 1 und LGK 4.1 A:  2. SprengV

  • LGK 5.1 C: GefStoffV Anhang I Nummer 5 Ammoniumnitrat sowie TRGS 511

  • LGK 5.2: BGV B 4“Organische Peroxide“
    Hinweis: Die hier genannten Regelungen für die Zusammenlagerung sind sinngemäß auch für selbstzersetzliche Gefahrstoffe anzuwenden.

  • LGK 7: StrlSchV und DIN 25422

2

Zusammenlagerung in Räumen ist nur zulässig wenn:

  • maximal 50 gefüllte Druckgasbehälter, darunter nicht mehr als 25 gefüllte Druckgasbehälter mit entzündbaren/ entzündlichen,
    oxidierenden/brandfördernden oder akut toxischen, gekennzeichnet mit H331 bzw. giftigen Gasen, gelagert werden und diese

  • durch eine mindestens 2 m hohe Wand aus nichtbrennbaren Baustoffen abgetrennt sind und

  • zwischen Wand und den brennbaren Stoffen ein Abstand von mindestens 5 m eingehalten wird.

3

Mit verschiedenen Gasen gefüllte Druckgasbehälter dürfen unter folgenden Bedingungen gemeinsam in einem Lagerraum gelagert werden:

  • Druckgasbehälter mit entzündbaren/entzündlichen, oxidierenden/brandfördernden oder akut toxischen, gekennzeichnet mit H331 bzw. giftigen Gasen, wenn dabei die Gesamtzahl 150 Druckgasbehälter oder 15 Druckfässer nicht übersteigt. Zusätzlich dürfen Druckgasbehälter mit inerten Gasen in beliebiger Menge gelagert werden.

  • Druckgasbehälter mit entzündbaren/entzündlichen und Druckgasbehälter mit inerten Gasen in beliebiger Menge.

  • Druckgasbehälter mit oxidierenden/brandfördernden und Druckgasbehälter mit inerten Gasen in beliebiger Menge.

  • Druckgasbehälter mit akut toxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1, 2 oder 3 / sehr giftigen, giftigen und Druckgasbehälter mit inerten Gasen in beliebiger Menge.

  • In den Fällen 1 bis 3 dürfen zusätzlich 15 Druckgasbehälter oder ein Druckfass mit akut toxischen, gekennzeichnet mit H330, bzw. sehr giftigen Gasen gelagert werden. Größere Mengen von Druckgasbehältern mit akut giftigen Gasen müssen in einem besonderen Lagerraum gelagert werden.

  • Zwischen Druckgasbehältern mit entzündbaren/entzündlichen und Druckgasbehältern mit oxidierenden / brandfördernden Gasen muss ein Abstand von mindestens 2m eingehalten werden.

  • Für die Lagerung im Freien bestehen keine Einschränkungen.

4

Eine Zusammenlagerung ist erlaubt, wenn:

  • bei LGK 3, 5.1B, 6.1A und 6.1B die Einschränkungen von Tabelle 3

  • bei LGK 4.1B mit LGK 6.1A die Einschränkungen der Tabelle 4 eingehalten sind.

5

Materialien, die ihrer Art und Menge nach geeignet sind, zur Entstehung oder schnellen Ausbreitung von Bränden beizutragen, wie z. B. Papier, Textilien, Holz, Holzwolle, Heu, Stroh, Kartonagen, brennbare Verpackungsfüllstoffe, dürfen im Lagerabschnitt nicht gelagert werden, sofern sie nicht zur Lagerung und dem Transport eine Einheit mit den ortsbeweglichen Behältern bilden.

6

Verschiedene Lagergüter dürfen miteinander oder mit anderen Materialien nur zusammen gelagert werden, soweit hierdurch eine wesentliche Gefährdungserhöhung nicht eintreten kann. Eine wesentliche Gefährdungserhöhung kann durch eine Getrenntlagerung vermieden werden.

7

Oxidierende / brandfördernde Gefahrstoffe dürfen mit brennbaren Lagergütern zusammengelagert werden:

  • in Lagermengen bis zu insgesamt 1 t ohne Einschränkungen,

  • in Lagermengen von mehr als 1 t unter den Einschränkungen der Erläuterung, Nr. 4 Ziffer 1.

Die Anforderungen von Erläuterung 5 sind ebenfalls zu beachten

Tabelle 3: Voraussetzung zur Zusammenlagerung von LGK 3, 5.1B, 6.1A und 6.1B

Gesamtmenge

Einschränkung

bis 1 t

Ohne Einschränkungen

bis 20 t in Gebäuden, wenn:

  • in Gebäuden eine automatische Brandmeldeanlage vorhanden,

  • im Freien die Branderkennung und Brandmeldung durch

    • stündliche Kontrolle mit Meldemöglichkeiten (wie Telefon, Feuermelder, Funkgerät usw.) gewährleistet oder

    • eine nachweislich geeignete automatische Brandmeldeanlage vorhanden ist.

Tabelle 4: Voraussetzungen für eine Zusammenlagerung von LGK 4.1B mit 6.1.A

Gesamtmenge

Einschränkung

bis 10 t

Ohne Einschränkungen

bis 20 t, wenn:

  • in Gebäuden eine automatische Brandmeldeanlage vorhanden,

  • im Freien die Branderkennung und Brandmeldung durch

    • stündliche Kontrolle mit Meldemöglichkeiten (wie Telefon, Feuermelder, Funkgerät usw.) gewährleistet oder

    • eine nachweislich geeignete automatische Brandmeldeanlage vorhanden ist.

bis 50 t, wenn:

  • eine automatische Brandmeldeanlage vorhanden ist und

  • die Feuerwehr die Brandstelle innerhalb von zehn Minuten nach Alarmierung erreicht.

bis 100 t, wenn:

  • eine automatische Feuerlöschanlage oder

  • eine automatische Brandmeldeanlage in Verbindung mit einer nicht automatischen Feuerlöschanlage und eine anerkannte Werkfeuerwehr vorhanden ist.

image-20240318-222755.png

→ zurück zu COGLAS Prozessen
→ zurück zu COGLAS Menü

JavaScript errors detected

Please note, these errors can depend on your browser setup.

If this problem persists, please contact our support.